Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, darunter auch viele Angebote im Internet.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Gemeint sind vor allem Websites und Apps, über die ein Vertrag geschlossen wird, etwa Online-Shops oder Buchungen mit Vertragsabschluss.
- Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat, ist von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.
- Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen nach überwiegender Einschätzung in der Regel nicht unter das Gesetz.
- Angebote nur für Geschäftskunden (B2B) sind nicht erfasst.
Was verlangt das Gesetz?
Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis orientiert man sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufbaut. Zusätzlich müssen Betroffene in einer Erklärung beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.
Die Einhaltung kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Bei Verstößen sind Bußgelder möglich.
Schnell-Checkliste für deine Website
- Reichen die Kontraste zwischen Text und Hintergrund aus?
- Haben alle Bilder sinnvolle Alternativtexte?
- Lässt sich alles auch mit der Tastatur bedienen?
- Haben Formularfelder eindeutige Beschriftungen?
- Sind Überschriften logisch aufgebaut?
- Bleibt die Seite beim Vergrößern auf 200 % benutzbar?
- Haben Videos Untertitel?
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen, ältere Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie alle, die unterwegs mit dem Handy in der Sonne surfen. Saubere Struktur hilft außerdem Suchmaschinen, deine Inhalte zu verstehen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot unter das BFSG fällt, klärst du im Zweifel mit einer Rechtsberatung.
Der Check zeigt dir, wie deine Website bei der Barrierefreiheit abschneidet.